Grundsatzerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
 

Unser Unternehmen bekennt sich entschieden zu den Grundsätzen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und betrachtet diese als Maßstab für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst, nicht nur für die eigenen Geschäftspraktiken, sondern auch für die gesamte Lieferkette, in der wir tätig sind. Unsere Grundsatzerklärung umfasst die folgenden Prinzipien:
 

  1. Menschenrechte achten und schützen: Wir verpflichten uns zur uneingeschränkten Achtung und zum Schutz der Menschenrechte entlang unserer gesamten Lieferkette. Dies schließt Maßnahmen gegen Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen ein. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Geschäftspartner dieselben hohen Standards einhalten.

  2. Förderung fairer Arbeitsbedingungen: Unsere Lieferanten und Partner werden dazu ermutigt und angehalten, faire Arbeitsbedingungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Dazu gehören angemessene Löhne, geregelte Arbeitszeiten, sichere Arbeitsumgebungen und das Recht der Arbeitnehmer auf kollektive Verhandlungen. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass diese Grundsätze in der gesamten Lieferkette verankert sind.

  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit priorisieren: Unser Unternehmen setzt sich für nachhaltige Geschäftspraktiken und den Schutz der Umwelt ein. Dies umfasst die Reduzierung von Treibhausgasemissionen, den verantwortungsbewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Förderung umweltfreundlicher Technologien. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ähnliche Umweltstandards einhalten.

  4. Transparenz und Offenheit fördern: Wir verpflichten uns zu umfassender Transparenz in unserer Lieferkette. Dies beinhaltet die Offenlegung relevanter Informationen über unsere Lieferanten und Geschäftspartner, um die Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltstandards zu gewährleisten. Transparenz ist der Schlüssel zu einem effektiven Risikomanagement und fördert die kontinuierliche Verbesserung.

  5. Partnerschaften für nachhaltige Entwicklung: Wir streben langfristige und partnerschaftliche Beziehungen mit unseren Lieferanten an, um gemeinsam nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Durch den regelmäßigen Dialog, den Austausch bewährter Praktiken und die Zusammenarbeit in Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung möchten wir dazu beitragen, positive Veränderungen in unserer Lieferkette zu bewirken.
     

Diese Grundsatzerklärung repräsentiert unsere feste Verpflichtung, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen und darüber hinaus eine Vorreiterrolle in der Förderung von Menschenrechten, fairer Arbeitspraktiken und Umweltschutz zu übernehmen. Wir sind entschlossen, kontinuierlich an der Verbesserung unserer Lieferkette zu arbeiten und dabei sicherzustellen, dass sie höchsten Standards in Bezug auf Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeit entspricht.